Endgeltübersicht Jugendkunstschule
Gültig ab 01.01.2024
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Anlage nur die maskuline Singular- und Pluralform verwendet, wenn alle Geschlechter gemeint sind.
Musikschule
Die Entgelte sind als Jahresgebühr festgesetzt und betragen kalenderjährlich bei mindestens 35 Unterrichtseinheiten (UE) pro Schüler/in:
Grundstufe
Musikalische Früherziehung
- Jahresentgelt 216,00 €
- 45 Minuten / Woche
- 30 Unterrichtseinheiten
- Mindestteilnehmerzahl 8 Schüler
Eltern/Mutter - Kind - Kurse
- Festlegung bei Veröffentlichung
- der Kurse
Unter-, Mittel- und Oberstufe
Einzelunterricht E30
- Jahresentgelt 576,00 €
- 30 Minuten / Woche
- 35 Unterrichtseinheiten
Einzelunterricht E45
- Jahresentgelt 756,00 €
- 45 Minuten / Woche
- 35 Unterrichtseinheiten
Einzelunterricht E60
- Jahresentgelt 960,00 €
- 60 Minuten / Woche
- 35 Unterrichtseinheiten
Gruppenunterricht P45
- Jahresentgelt 492,00 €
- 45 Minuten / Woche
- 35 Unterrichtseinheiten
- Mindestteilnehmerzahl 2 Schüler
- . .
Begabtenförderung
- Jahresentgelt 756,00 €
- Umfang siehe Schulordnung § 15
- 35 Unterrichtseinheiten
- Voraussetzungen siehe Schulordnung § 15
- . .
Ensemblespiel
- Jahresentgelt 48,00 €
- 45 Minuten / Woche
- 60 Minuten / Woche
- 120 Minuten / Woche
- entgeltfrei, sofern Teilnehmer ein instrumentales Hauptfach an der JKS belegt
Weitere Angebote
Probestunde
- 30 Minuten / Woche
- Eine Probestunde möglich, bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages (und Nichtwahrnehmung des Widerrufsrechts) findet eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Beträgen statt; max. 3 Probestundenbei 3 Instrumenten
- . .
"Da Capo"
- 10 x Einzelunterricht
- 30 oder 45 Minuten
- 35 Unterrichtseinheiten
- Nur für Erwachsene im Sinne §14 der Schulordnung, gültig für ein Schuljahr, Termine individuell vereinbar; Online-Unterricht möglich
Gebühren für Mietinstrumente
Im Rahmen des vorhandenen Bestandes der JugendKunstSchule können Instrumente angemietet werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Mietentgeltes richtet sich nach Dauer der Miete.
im 1. Jahr 12,50 €/Monat
im 2. Jahr 15,00 €/Monat
im 3. Jahr 20,00 €/Monat
ab dem 4. Jahr 25,00 €/Monat
Durch die Leitung der JugendKunstSchule kann in Absprache mit der Leitung der Musikschule
in besonderen, begründeten Fällen eine einkommensabhängige Ermäßigung in Form der Festschreibung der Mietgebühr auf dauerhaft 12,50 €/Monat gewährt werden.
Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte für die Überlassung von Musikinstrumenten entsteht mit dem Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrages. In diesem sind die Regelungen zur Zahlungsfälligkeiten festgelegt.
Für die Benutzung von eigenen, nicht verleihbaren Instrumenten der JugendKunstSchule im Unterricht werden Entgelte in Höhe von 2,00 € pro Monat pro Instrument erhoben. Dies betrifft insbesondere die Instrumente: Klavier, Keyboard, E-Piano, Schlagwerk. Dieser Betrag sowie die Fälligkeit wird in einem gesonderten Vertrag geregelt.
Ermäßigungen
Gemäß Schulordnung werden folgende Ermäßigungen für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe gewährt:
- Sozialermäßigung: Eine Sozialermäßigung für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Höhe von 50 % wird bei Vorliegen eines im Landkreis Mittelsachsen ausgestellten Sozialpasses für Schüler vor Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
- Geschwisterermäßigung: für das zweite angemeldete Kind 20 % Ermäßigung auf das Entgelt für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe; ab dem 3. angemeldeten Kind 30 % Ermäßigung auf das Entgelt für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe
- Mehrfachbelegung: Bei der Belegung von mindestens zwei Instrumentalfächern wird für jedes entgeltpflichtige Fach eine Ermäßigung von 20 % gewährt.
- Begabtenförderung: siehe Schulordnung § 15. Insbesondere Ermäßigung auf den Hauptfachunterricht, kostenfreie Teilnahme am Neben- und Ergänzungsfächern.
Erwachsenenzuschlag:
Für Schüler, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % zum jeweiligen Entgelt erhoben. Eine Befreiung vom Erwachsenenzuschlag wird bei Schülern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung – frühestens ab dem Monat der Beantragung – gewährt. Auszubildende und Schüler im Freiwilligen Sozialen Jahr sind mit entsprechendem Nachweis vom Erwachsenenzuschlag befreit.
Externe Prüfungen:
Auf Wunsch können auch Prüfungen von externen Teilnehmern (die keinen Instrumentalunterricht an der JugendKunstSchule besuchen) gegen Sondergebühr in Höhe von 30,00 € abgenommen werden.
Kunstschule:
Die Bekanntgabe der Entgelte erfolgt mit der jeweiligen Ausschreibung bzw. im Kursprogramm.
Mahngebühren:
Mit jeder Mahnung entsteht eine Mahngebühr von 5,00 €.
Bankrückbuchungsgebühren:
Bankrückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Verursachers.